Gut ist, dass das Unternehmen über einen Bafin gestatteten Prospekt verfügt, der zumindest die Prospektrichtlinien der BaFin einhält. Über den Erfolg oder möglicherweise auch einen eventuellen Mißerfolg sagt es aber noch gar nichts aus. Gerade das aktuelle Beispiel des Unternehmens Sharewood...