ADCADA Werbung mit Bezug auf die Bundesbank-jetzt ein Fall für die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ?

Seit einigen Wochen verfolgen wir die Werbung des Unternehmens ADCADA aus Bentwisch bei Rostock. Unter der Domain adcada.finance wird mit dem Slogan „Deutsche Bundesbank bestätigt Anlagemöglichkeiten“ geworben, und es geht noch weiter: „die Finanzmarktaufsicht hat geprüft und bestätigt die Geldanlagen bei ADCADA“ (siehe auch Screenshots). Diese Werbung und noch weitergehende Aussagen in einem verlinkten Text haben uns dazu animiert, dem Unternehmen vor einigen Tagen eine Presseanfrage zu übermitteln. Auf diese haben wir vom Unternehmen ADCADA jedoch bisher keine Antwort bekommen, wobei eine ehrliche, seriöse und korrekte Beantwortung unserer Presseanfrage doch dann noch hätte zusätzlich Werbung für das Unternehmen sein können.

Nun haben wir erfahren, das sich die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs mit dieser Werbung befasst. Das zumindest hat uns eine Bundesbehörde mitgeteilt angesichts einer von uns gestellten Anfrage.

Es ist sicherlich nicht angenehm für das Unternehmen, sich mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs eine juristische Auseinandersetzung liefern zu müssen.

Nun sind wir natürlich einmal gespannt, ob diese Werbung so weiterhin stehen bleiben darf oder aber ADCADA diese Werbung einstellen muss.

Klickt man auf die google AdWords-Werbung des Unternehmens ADCADA.finance, wird man auf eine Seite mit einem Artikel geleitet mit der Überschrift „Deutsche Bundesbank bestätigt Anlagemöglichkeiten bei ADCADA. Im weiteren Text heißt es dann: „ADCADA ist es natürlich auch immer wichtig, alle gesetzlichen Vorgaben strikt einzuhalten und daher unterziehen wir uns in Eigeninitiative regelmäßigen Prüfungen gesetzlicher Einrichtungen. Dazu zählen beispielsweise die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und die Deutsche Bundesbank. Es versteht sich von selbst, dass diese Prüfungen immer positiv verlaufen.“

Sollte die Wettbewerbszentrale hier obsiegen, dann wäre das natürlich ein deutliches Zeichen dafür, dass sich das Unternehmen ADCADA hier in seiner Werbung für Anlegerkapital nicht korrekt verhalten haben würde. Möglicherweise müsste man dann auch darüber nachdenken, das Unternehmen ADCADA dazu zu verpflichten, alle Anleger von den mit dieser Werbung erzielten Einnahmen zu informieren.

Gewinnt das Unternehmen ADCADA die Auseinandersetzung mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, dann würden sicherlich viele Emittenten demnächst von der BaFin bzw. Bundesbank eine Prüfung verlangen, um dann mit dem Ergebnis so wie ADCADA Werbung machen zu dürfen.

Übrigens hat uns zu unserer heutigen aktuellen Presseanfrage der Legal Councel des Unternehmens ADCADA GmbH mitgeteilt: „adcada.finance ist zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt nicht angschrieben worden.“

FireShot Capture 213 – adcada – Google-Suche_ – https___www.google.de_search

FireShot Capture 212 – ADCADA – Deutsche Bundesbank bestätig_ – https___news.adcada.finance_financ